AGBDS

Geschäftsbedingungen Dienstleistungen

Ergänzende Bedingungen der eyeT GmbH für den Bereich Beratungs- und Realisierungsdienstleistungen
im Bereich der Informations-Technologie der eyeT SecureTechnologies GmbH (AGBs) - Stand: Oktober 2012


1. Anwendungsbereich


Die nachfolgenden Bedingungen sind ergänzende Geschäftsbedingungen im Sinne der Ziffer 1.1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit Personaldienstleistungen von uns erbracht werden.


2. Leistungsinhalt


2.1. Die von uns erbrachten Leistungen berücksichtigen den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemeinen bekannten und anerkannten Stand von Technik und Wissenschaft. Nicht zum Leistungsumfang gehört eine weitergehende Beobachtung von Entwicklungen bzw. Erkenntnissen, die nach Leistungserbringung bekannt werden. Die Überprüfung bzw. Aktualisierung der von uns erbrachten Leistungen und Ergebnisse bedarf daher eines gesonderten Vertrages.


2.2. Vom Kunden mitgeteilte Werte, Berechnungen, Messergebnisse etc. dürfen wir im Rahmen unserer Arbeit als richtig unterstellen, soweit deren Überprüfung nicht ausdrücklich Leistungsbestandteil des Vertrages ist.


2.3 Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen werden wir grundsätzlich nur zur Unterstützung des Kunden tätig. Wir schulden keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die vom Kunden angestrebten Ergebnisse.


3. Leistungserbringung


3.1. Auch soweit Dienstleistungen in den Geschäftsräumen oder auf dem Betriebsgelände des Kunden zu erbringen sind, findet keine Eingliederung der von uns entsandten Mitarbeiter in den Geschäftsbetrieb des Kunden statt.


3.2. Über die aus der Aufgabenstellung resultierenden sachlichen Anforderungen und die Ausübung des Hausrechts hinaus besteht keine unmittelbare Weisungsbefugnis des Kunden gegenüber unseren Mitarbeitern.


3.3. Personalleistungen dürfen wir an Unterauftragnehmer vergeben. Problemlösungen durch den Hersteller, die nach Kundenvereinbarung an den Hersteller oder einen anderen Dienstleister abgegeben werden, sind separat vom Kunden an den Hersteller bzw. den anderen Dienstleister zu zahlen.


3.4. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt werktags um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sind zuschlagpflichtig. Ein Personentag (PT) hat 8 Leistungsstunden


4. Mitwirkung


4.1. Der Kunde wird die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen wie zum Beispiel Räumlichkeiten, Telefon, Fax, Kopierer, Datensichtgeräte usw. zur Verfügung stellen. Er ist des Weiteren verpflichtet, während der üblichen Arbeitszeiten oder der von uns mitgeteilten Einsatz- bzw. Arbeitszeiten einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zur Verfügung zu halten.


5. Preise


5.1. Die Vergütung kann nach Festpreisen oder auf Zeit-/Material-Basis vereinbart werden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung bzw. nach unserer Wahl jeweils zum Ende eines Kalendermonats.


5.2. Bei der Vergütung nach Zeit und Material sind, sofern nicht anders vereinbart, unsere jeweils allgemein geltenden Stunden- und Tagessätze maßgeblich. Etwaige Zeiten für Rufbereitschaft werden gesondert vereinbart.


5.3. Je Einsatz vor Ort werden mindestens 4 Stunden abgerechnet; ferner werden Reisezeiten, -kosten, Spesen und Übernachtungskosten berechnet. Remoteeinsätze werden nach echtem Zeitaufwand abgerechnet. Bei Arbeiten über Datenleitung (Telefonleitung) werden die Verbindungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.


5.4. Die im Bestellschein genannten Vergütungsklassenberechnungssätze für Personalleistungen nach Zeit und Material können von uns erstmals 4 Monate nach dem Zustandekommen eines Vertrags mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen geändert werden. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der entsprechenden Nachricht den Dienstvertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Veränderungen in Kraft treten sollen, zu kündigen.


5.5. Werden in Bestellscheinen oder sonstigen Vertragsunterlagen lediglich Schätzpreise für Personalleistungen auf Zeit und Materialbasis angegeben, so beruhen diese auf einer nach beste Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges, sind aber unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.


6. Kündigung


6.1. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden, von uns nur aus wichtigem Grund.


6.2. Der Kunde zahlt in diesem Fall das vereinbarte Entgelt für den gesamten Leistungsumfang abzüglich des anteiligen Aufwandes, der uns durch die Kündigung erspart wurde. Haben wir aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt, bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche vorbehalten.


6.3. Kündigt der Kunde aus wichtigen Gründen, die von uns zu vertreten sind, so zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der von uns erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind oder waren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen.


7. Gewährleistung


7.1. Für Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.